Allgemein Geschäftsbedingungen - JAWABETTEN GMBH

Jawabetten GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. JAWABETTEN GMBH, Schönbrunnerstr. 138, 1120 Wien
im Folgetext „Jawabetten®“ bezeichnet
 
 

1. Allgemeines

Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Deren Geltung erfordert unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Alle Leistungsdaten und Vereinbarungen, die mit dem Besteller getroffen wurden, sind erst dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
 

2. Preise

Die Preise gelten ab Lager und verstehen sich in EURO (€)  zzgl. der gesetzliche Umsatzsteuer. Die jeweils gültige Steuer wird in der Rechnung ausgewiesen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort nach dem Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz p.a. zu fordern. Bei Erstbestellern ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Kaufpreises erforderlich. Das Leisten der Anzahlung behalten wir uns auch bei weiteren Geschäftsvorgängen mit dem Besteller vor. Der Käufer verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges auch die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstehenden Kosten zu ersetzen. Bei Stornierung eines Auftrages werden 30% (Prozent) des Auftragwertes berechnet.
 

3. Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Verpackungskosten sind im Preis enthalten. Sie werden nur dann gesondert in Rechnung gestellt, wenn ausdrücklich Sonderverpackung verlangt wird. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Der Besteller sorgt für eine ordnungsgemäße Entsorgung. Durch höhere Gewalt oder durch sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände, die zum Lieferverzug führen, verlängern sich die Lieferzeiten entsprechend. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller maximal in Höhe des Kaufpreises und nur dann zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits nachgewiesener Weise beruht. Kommt der Besteller in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen.
 
Für Lieferungen und Dienstleistungen wird mit dem Kunden vorab ein genauer Liefertermin vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Lieferungen bzw. Dienstleistungen zum so bekanntgegebenen Termin zu übernehmen. Ist der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder verweigert er die Annahme bzw. Durchführung, so gerät er in Annahmeverzug (siehe dazu auch Punkt 4). Wird der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt nicht angetroffen, werden die entstandenen Kosten für An- und Abfahrt sowie Wartezeiten (siehe unter Punkt 5) in Rechnung gestellt. Wenn die ordnungsgemäß durchgeführte Dienstleistung bzw. Lieferung durch vertragsfremde, geschäftsfähige Personen in den Räumlichkeiten des Kunden bestätigt wird, ist diese Bestätigung für den Kunden verbindlich.
 

4. Annahmeverzug

Übernimmt der Kunde die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Termin oder kann bei Post- Speditionsversand die Ware dem Kunden nicht zugestellt werden, so gerät dieser in Annahmeverzug. Wenn dieser Annahmeverzug länger als 2 Wochen dauert, sind wir berechtigt, dem Kunden eine vierzehntägige Nachfrist für Abnahme oder Abholung zu setzen. Entspricht der Kunde seinen vertraglichen Pflichten auch innerhalb dieser Frist nicht, so haben wir das Recht, wahlweise entweder die Ware bei uns auf Gefahr des Kunden unter Anrechnung einer Lagergebühr in der Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages (zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe) pro angefangenem Monat einzulagern und auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber vom Vertrag zurückzutreten und die Ware freihändig und ohne weitere Verständigung des Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Kunde eine Vertragsstrafe für den erhöhten Aufwand und einen möglichen Mindererlös von 30 % des Nettokaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer zu bezahlen hat. Diese Vertragsstrafe wird mit Erklärung des Rücktritts zur Zahlung fällig, geleistete Zahlungen sind auf die Vertragsstrafe anrechenbar. Unser Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
 

5. Verrechnung Weg- und Arbeitszeiten

Die Kosten für pro Mitarbeiter der Firma Jawabetten® betragen € 96,00/ Stunde, wobei jede angefangene Viertelstunde verrechnet wird.
Dienstleistungen die auf Basis einer Verrechnungspauschale in Rechnung gestellt werden, und die in der pauschale vorgesehene Arbeitszeit überschreiten, werden auf Basis des angeführten Stundensatzes nachverrechnet.
 
Für An- und Abfahrtswege gilt innerhalb von Wien (inkl. 25 Kilometer ab Firmenstandort) eine Wegzeitpauschale in Höhe von € 50,00. Darüber hinaus wird eine Kilometerpauschale von € 0,80 zzgl. ein um 50% verringerter Montagesatz pro angefangene Viertelstunde verrechnet (Verrechnungsbasis Google Maps)
 

6. Mängelgewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Es wird insbesondere auf Prüfung der Lieferung in Anwesenheit des Monteurs oder Spediteurs sowie auf schriftliches bzw. fototechnisches Festhalten eventueller Transportschäden hingewiesen. Diese sind unverzüglich zu melden. Ein Nichteinhalt vorstehender Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber uns aus. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Wir verweisen ausdrücklich darauf hin, dass Baumwolle, Holz, Bambus, Rattan und sonstige verwendete Materialien, Ungleichmäßigkeiten wie Farb- und Maßunterschiede, Naturflecken oder Naturstreifen sowie im Laufe der Zeit geringfügige Maßveränderungen aufweisen können. Diese Eigenschaften bzw. Verhalten sind keine Mängel. Die Verarbeitung von Naturmaterialien erfolgt in Handarbeit, daher können verarbeitungstechnische Ungleichmäßigkeiten vorkommen. Diese Merkmale sind ebenso keine Mängel. Abweichungen gegenüber vorgeführten Exemplaren oder gezeigten Bildern bzgl. Maserung, Farbe, Größe, Stärke (z.B. Bambusstangen) können nicht ausgeschlossen werden. Können Mängel nicht beseitigt und auch keine Ersatzlieferung geleistet werden, hat der Besteller ein Anrecht auf Preisminderung bis zu 20 % des Nettokaufpreises. Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder wir diese schriftlich anerkannt haben. Zur Zurückbehaltung sind Sie nur befugt, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Wir stellen ausdrücklich fest, dass bei der Befüllung von Wasserbetten ausschließlich vom Kunden bereitgestelltes Wasser verwendet wird. Die Wasserqualität ist regional unterschiedlich und kann durch Keime oder Chemikalien verunreinigt sein, sowie Mineralien (z.B. Kalk) enthalten. Diese Umstände können zu einer Gasbildung oder Beeinträchtigung des Innlebens im Wasserbett führen, die von jeder Gewährleistung oder Garantie ausgeschlossen ist.
 
Haftungsschäden, die im Zuge von Montagen oder Servicearbeiten entstehen, müssen unmittelbar nach Verursachung in schriftlicher Form (Niederschrift mit Unterschrift des verursachenden Monteurs) gemeldet werden.
 

7. Garantie

Garantiezusagen unterliegen den Garantiebedingungen laut beiliegender Garantiekarte und bestehen ausschliesslich zwischen Hersteller und Endkunden. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass Jawabetten® gegenüber Händler nicht Garantiegeber ist. Garantiefälle werden über Jakob Betten, Schönbrunnerstr. 87, 1050 Wien, als Zwischenhändler ohne Haftung abgewickelt. Die Herstellergarantien und Bedingungen gegenüber Endkunden, liegen den jeweiligen Warenlieferungen bei. Ohne Garantiekarte mit ausgefüllten Händlerstempel für die fachgerechte Montage und die eingetragene Seriennummer der Wasserkerne besteht keine Garantie. Darüber hinaus haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder, wenn der Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Wir haften im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. Die Haftung bei allen leicht fahrlässig verursachten Schäden ist auf Schäden an der bestellten Ware beschränkt. Wir haften nicht für durch unsachgemäße Montage oder Handhabung verursachte Schäden. Ebenso haften wir nicht für durch ein Wasserbett entstandene Wasserschäden und empfehlen diesbezüglich die Beratung durch Ihren Versicherungs-Fachmann. Mit der Zeit aufgetretene Farbveränderungen von Naturmaterialien sind unausweichlich und fallen nicht in die Garantie. Sachgemäße Behandlung beinhaltet Aufstellung an Orten, die nicht starken Temperaturschwankungen bzw. Luftfeuchtigkeitsveränderungen unterliegen.
 

8. Eigentumsvorbehalt

Ist der Besteller ein gewerblicher Wiederverkäufer und ist unsere Ware noch nicht bezahlt, tritt der verlängerte Eigentumsvorbehalt in Kraft, und zwar so lange, bis der Besteller unsere Rechnung bezahlt hat.
 

9. Datenschutz

Der Kunde ermächtigt Jawabetten® und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und weiterzugeben. Jawabetten® speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
 

10. Teilnichtigkeit

Sollte ein Teil eines Vertrages unter diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt.
 

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien
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